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LCL-Import:

Angegebene Frachtraten verstehen sich inklusive:

  • Seefracht bis zum Hafen Hamburg
  • BAF, CAF
  • LCL-Kosten im Hafen Hamburg
  • Transportkosten bis zum Terminal Wien/Linz
  • 7 Tage lagerfrei
  • Umschlag im Lager Wien/Linz
  • Beladung der Ware auf Ihren LKW im Lager Wien/Linz

Angegebene Frachtraten verstehen sich exklusive:

  • Delivery order
  • Transportversicherung ausgenommen Haftung des Schiffeigentümers
  • Einfuhrzollabfertigung
  • Eventl. Zusatzleistung (Neuverpackung, Kommisionierung etc.)
  • Zuschlag für lose Packstücke (LCS) EUR 6,50 w/m, Min EUR 6,50

Bitte beachten Sie:

  • Oben angeführter Tarif ist kalkuliert auf Basis w/m ohne eventl. Zusatzkosten
  • Tarifraten sind gültig für Sendungen bis zu einem Warenwert von EUR 50.000,--
  • Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, gelten die Raten nicht für Gefahrgut, Alkohol, persönliche Gegenstände (Personal Effects) und Güter, welche im ersten europäischen Ankunftshafen pflanzenschutzrechtlichen, tierärztlichen und sonstigen Kontrollen unterliegen.
  • Minimumraten sind für alle Destinationen unterschiedlich kalkuliert
  • Informationen hinsichtlich der Ware, lesbare Rechnungen sowie Bill of Lading sind eine Woche vor Abnahme der Ware im Hafen Hamburg zur Verfügung zu stellen. Kommt es auf Grund nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellter Dokument zu einem Containerstopp im Hafen werden Zusatzkosten in der Höhe von mind. EUR 200,00 in Rechnung gestellt. Weiteres werden daraus resultierenden Folgekosten wie Stornokosten des Nachlauftransportes, Lagerkosten, Demurrage/Detention, Zusatzkosten anderer Empfänger etc. lt. Auslage in Rechnung gestellt und müssen vom Verursacher bezahlt werden.
  • Gewicht und Abmessungen werden auf ganze 100 kg bzw. 0,1 cbm geneu aufgerunded
  • Die IMDG (Gefahrgut) Sendungen müssen von Austromar im Voraus genehmigt werden, bevor wir diese in unser Lager übernehmen können. Die Tarife und Mehrkosten sind auf Anfrage vorab zu vereinbaren. Für unangemeldete oder falsch gemeldete IMDG-Sendungen werden sämtliche Mehrkosten sowie eine Pönale von EUR 500,00/Sendung zu Lasten des Versenders verrechnet.
  • Personal effects sind mit einem Zuschlag (siehe Abwicklungskosten) behaftet.
  • Es wird vorausgesetzt, dass die Ware stapelbar, einfach umzuschlagen, unbeschädigt, ordnungsgemäß verpackt sowie ordnungsgemäß markiert ist.
  • Die Einfuhrzollabfertigung wird von unseren Partnerunternehmen im jeweiligen Austromar Lager durchgeführt. Der Empfänger hat dafür Sorge zu tragen, dass alle notwendigen Maßnahmen für eine zeitgerechte Einfuhrzollabfertigung eingeleitet werden. Austromar behält sich vor alle anfallenden Pönalen, Lagerkosten, Zollstrafen welche durch den Auftraggeber verursacht wurden an den Auftraggeber weiterzugeben.
  • Für die Freigaben der Waren sind ausschließlich die jeweiligen Sachbearbeiter in der Niederlassung Wien verantwortlich.
  • Die Einfuhrverzollung wird je nach Kundenwunsch erledigt. Für eine Freistellung der Ware werden folgende Dokumente benötigt: Vollmacht, Antragsformular, Abgabenkonto, UID Nummer. Zollkosten werden an den Empfänger der Ware weitergegeben.
  • Der Schiffseigentümer haftet ausschließlich gem. internationelen Abkommen und meist nicht in vollem Umfang. Aus diesem Grund empfehlen wir die Ware gesondert zu versichern.
  • Bei einem internationalen Seetransport ist eine seemäßige Verpackung unbedingt notwendig. Unser Unternehmen und der Schiffseigentümer sind für Beschädigungen die durch eine nicht seemäßige Verpackung entstehen keinesfalls haftbar zu halten.
  • Im Empfangsterminal behalten wir uns einen Abfertigungszeitraum von 3 Tagen vor.
  • Um Wartezeiten in unserem Lager zu vermeiden, bitten wir Sie Abholungen vorher zu avisieren.
  • Maximales Gewicht und Dimensionen eines Packstückes:
    Das maximale Gewicht pro Packstück beträgt 3 Tonnen. Für Packstücke mit einem Gewicht grösser als 3 Tonnen oder einer Länge von mehr als 3 Meter oder einer Höhe von mehr als 2 Metern kontaktieren Sie bitte unsere Büros, welche Ihnen die Extra Kosten gerne bekanntgeben.
  • Schwergut Zuschlag (Overweight Surcharge):
    Für Sendungen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3 Tonnen oder mit einem höheren Gewicht als Kubikmetern kommt ein Schwergut Zuschlag zur Abrechnung, welcher gerne von unseren Büros bekanntgegeben wird.
  • Markierungen und Nummerierungen
    Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Sendungen immer korrekt gekennzeichnet sind, einschließlich des Bestimmungshafens. Es ist auch unerlässlich, dass die Markierungen und Nummern auf allen Dokumenten mit den tatsächlichen Markierungen und Nummern auf der Ladung übereinstimmen. Dies mag selbstverständlich erscheinen, aber unsere Lager sind regelmäßig mit Diskrepanzen konfrontiert, die zu Fehlleitungen und/oder Verlusten im Ladehafen oder im Löschhafen führen können.